[ Auszug: (1) Erweist sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von
Kraftfahrzeugen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu
entziehen. ... ]
[ I. Verkehrsvorschriften(StVG) ] [ II. Haftpflicht(StVG) ] [ III. Straf- und Bußgeldvorschriften(StVG) ] [ IV. Verkehrszentralregister(StVG) ] [ V. Fahrzeugregister(StVG) ] [ VI. Fahrerlaubnisregister(StVG) ] [ VII. Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen(StVG) ]